Menschenbildung ist das Ziel. - H. Breymann

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Informationen der Schulleitung; 27.08.2021

Sehr geehrte Eltern,

sicherlich warten Sie schon auf genauere Infos zum Schulstart nach den Sommerferien.

Wir mussten auf die neuesten Vorgaben des Kultusministeriums warten, die nun gestern wie folgt bei uns eingegangen sind:

  1. An der HBG findet der Unterricht regulär statt.
  2. Dabei gilt das „Kohortenprinzip“. An der HBG bildet ein Jahrgang eine Kohorte. Die Jahrgänge 12 und 13 bilden gemeinsam eine Kohorte. Unterricht innerhalb eines Jahrganges  in Kursen ist möglich.
  3. Unser KUS-Angebot in den Jahrgängen 5 – 8 beschränkt sich zunächst auf die Förderkurse zur Aufarbeitung von coronabedingten Lücken. Jahrgang 9 und 10 haben Abschluss/Prüfungsvorbereitungskurse. Nähere Infos erhalten Sie über die JGL bzw. die Tutoren.
  4. In den ersten zwei Wochen nach Beginn des Schuljahres 2021-22 werden keine schriftlichen Arbeiten geschrieben.
  5. Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist nur noch in Härtefällen und unter Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attestes möglich. Fragen Sie hier bitte im Einzelfall bei der Schulleitung nach.
  6. Im Schulgebäude ist das Tragen einer medizinischen Maske während und außerhalb des Unterrichts in allen Schuljahrgängen erforderlich. Ausnahmen sind nur unter Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Während der Lüftungspausen können die MNBs abgenommen werden. Auf dem Außengelände besteht keine Maskenpflicht.
  7. Die Schule darf nur von Personen betreten werden, die ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen können. Ihre Kinder haben dazu vor den Sommerferien ausreichend Testkits von uns erhalten.
    An den ersten sieben Schultagen des Schuljahres muss an jedem Präsenztag ein Test durchgeführt werden, anschließend müssen sich Ihre Kinder montags, mittwochs und freitags testen und den Testnachweis in die Schule mitbringen. Wir werden Ihren Kindern ausreichend Testkits zur Verfügung stellen. In diesen ersten sieben Tagen ist die Testung verpflichtend, erst danach reichen Impfnachweis oder Genesennachweis aus. Reichen Sie uns dazu ggf. den Nachweis als Kopie ein. Abweichend von unseren Regelungen der letzten Monate bitten wir Sie, Ihrem Kind jetzt immer die „Testkassette“ mitzugeben, damit wir hier vor Ort das Ergebnis ablesen und die Kassette anschließend entsorgen können.
  1. Beachten Sie bitte, dass  bei Rückkehr aus einem Risikogebiet nach Deutschland eine Pflicht zur häuslichen Quarantäne besteht.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass das Land Niedersachsen ein neues System der Warnstufen eingeführt hat. Die Einteilung in Szenario A, B und C spielt keine Rolle mehr und wurde ersetzt durch Leitindikatoren. Mit Stand heute ist für den Landkreis Wolfenbüttel keine Warnstufe ausgesprochen worden – Die oben beschriebenen Maßnahmen haben aber dennoch Gültigkeit.

Ich sende Ihnen in der  Anlage zwei Schreiben des Kultusministers zu Ihrer Kenntnis mit, in denen die Maßnahmen ausführlich dargelegt werden.

Im Namen der gesamten Schulleitung grüße ich Sie herzlich. Wir hoffen auf einen reibungslosen Schulstart - trotz all dieser Einschränkungen und freuen uns auf Ihre Kinder! Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Unger (Schulleiterin)

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