Menschenbildung ist das Ziel. - H. Breymann

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Elternbrief der Schulleitung; 30.04.2021

Sehr geehrte Eltern,

gerade hat der LK Wolfenbüttel folgende Meldung herausgegeben:
Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Wolfenbüttel auch heute den Schwellenwert von „100“ unterschritten hat (aktuell 76,9) sind die Voraussetzungen für die Aufhebung der Maßnahmen der "Bundes-Notbremse" sowie der weitergehenden Anordnungen für die Bereiche Schulen, Kindertagesstätten und Großtagespflege gegeben. Der Landkreis wird dazu heute die entsprechenden Allgemeinverfügungen im Amtsblatt veröffentlichen. Die Maßnahmen werden mit Wirkung vom 2. Mai 2021 aufgehoben.

Nächste Woche wechseln die Schulen also wieder in das Szenario B.

Wir freuen uns, dass ab Montag alle Schüler*innen der Gruppe A (KW 18 = gerade KW) in die HBG kommen können. Die Schüler*innen der Gruppe B nehmen am Distanzunterricht teil. In der 19. KW wird dann gewechselt.

Bitte denken Sie unbedingt daran, dass die Kinder am Montagmorgen  und am Mittwochmorgen die Selbsttests durchführen, bevor sie sich auf den Schulweg machen. Denken Sie bitte auch daran, das negative Ergebnis auf dem Laufzettel abzuzeichnen. Sie alle müssten ja zwei Testkits vorrätig haben, am Ende der Woche erhalten Ihre Kinder dann Nachschub.

Der Landkreis bittet mich auch, Sie über das Tragen von Masken im Schulbusverkehr wie folgt zu informieren:

Für den Landkreis Wolfenbüttel gilt folgendes:
Seit 24. April 2021 gelten im Landkreis die „Notbremse-Maßnahmen“ des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Nach § 28 b Absatz 1 Ziffer 9 IfSG besteht bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske reicht für die Schüler*innen nicht aus.

Sobald der Landkreis die „Notbremse-Maßnahmen“ wieder aufgehoben hat, entfällt mit Wirkung der Aufhebung der Allgemeinverfügung auch die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar); dann genügt wieder eine medizinische Maske.

Bei allem, was sich scheinbar nur um Corona dreht, gibt es auch wirklich Schönes zu berichten. Hier auf unserer Homepage sind zwei Filme über die HBG verlinkt – Das Anschauen lohnt sich!

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Unger (Schulleiterin)


 

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