Information der Schulleitung; 02.11.2020
Sehr geehrte Eltern,
in der Rundverfügung des nds. Kultusministers Nr. 26 /2020 zur Anwendung der nds. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus heißt es unter Punkt 1:
Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 6 Niedersächsische Corona-Verordnung besteht in der Schule eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht in den Sekundarbereichen I und II der Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Schulen in freier Trägerschaft, wenn in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die Schule gelegen ist (Standort der Schule), die 7-Tage-Inzidenz 50 oder mehr beträgt, für die Dauer der Überschreitung …
Für uns heißt das, dass Schüler*innen und Lehrkräfte auch im Unterricht die Masken aufhaben. Selbstverständlich nicht durchgängig!
- In den regulären Pausen, die Ihre Kinder in ihren Schulhofbereichen verbringen, können die Masken unter Wahrung der Abstandsregeln abgenommen werden.
- Schülerinnen und Schüler, die am Mittagessen teilnehmen, nehmen selbstverständlich die Masken ab, egal ob sie im Klassenraum oder im Forum essen.
- Die Maske kann im Unterricht kurzzeitig von einzelnen Personen abgenommen werden, wenn die Unterrichtsziele dies erforderlich machen (z.B. Ausspracheübung Fremdsprachenunterricht)
- Die Maske kann kurzzeitig abgenommen werden, um einen Schluck Wasser o.ä. aus der Trinkflasche zu nehmen.
- In kleinen Lerngruppen (unter 16 Schüler*innen) kann unter Wahrung der Abstandsregeln auf das Tragen der Masken verzichtet werden. Dies gilt dann auch in Szenario B (= Teilung der Klassen in A- und B-Gruppen)
- Wichtig ist, dass die Lüftungsregeln befolgt werden. Die Regeln zum Stoßlüften lauten: 20 min Unterricht – 5 min Stoß- oder Querlüftung – 20 min Unterricht …. Außerdem erfolgt eine Lüftung in allen großen Pausen. Die Pausenklingel kündigt zukünftig die Lüftungspausen an. Während der 20-minütigen Unterrichtsphasen bleiben Fenster und Türen geschlossen, um Durchzug und/oder Kälte zu verhindern.
- Ihre Kinder benötigen insgesamt mehrere Masken, damit sie nach 2-3 Stunden die Maske wechseln können.
- Wenn ein ärztliches Attest vorliegt, dass Ihr Kind keine Maske tragen darf, sollte es immer eine Kopie des Attestes dabei haben, das vorgelegt werden kann, falls Lehrkräfte auffordern, eine Maske aufzusetzen.
- Alle anderen Regeln gelten weiter:
- beim Toilettenbesuch
- zum Händewaschen
- zum Einkauf in der Cafeteria
- in der Mensa
- in den „Einbahnstraßen“
- zum Tragen der Masken bei Wegen von einem Teilbereich der Schule in den anderen
- zum Tragen der Maske, wenn man Aufenthaltsbereiche anderer Kohorten durchkreuzt.
Ich bin mir bewusst, dass viele von Ihnen die neuen Regeln nicht gutheißen. Auch ich weiß um die Mühe, einen ganzen Schultag mit Maske zu „überstehen“. Ich will aber auch, dass wir den Schulbetrieb so lange es geht, aufrecht erhalten können. Und dazu gehört zur Zeit das Tragen von Masken.
Für mich viel drängender ist die Situation in den Schulbussen. Herr Schuster hat Sie ja darum gebeten, ihm Informationen zu Situation in den Bussen zukommen zu lassen. Er hat wohl schon viele Mails dazu erhalten. Wir werden die Unterlagen gemeinsam sichten und an den Landkreis Wolfenbüttel weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Unger (Schulleiterin)
Neue Corona-Verordnung; 30.10.2020
Die neue Corona-Verordnung tritt ab Montag in Kraft.
Briefe des Kultusministers an die Eltern und an die Schülerinnen und Schüler
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Diese Schule ist eine Bildungseinrichtung des Landkreises Wolfenbüttel