Jede Schülerin und jeder Schüler kann an der HBG
- den Hauptschulabschluss (nach Klasse 9 und 10),
- den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss,
- den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- und den Erweiterten Sekundarabschluss I (alle drei nach Klasse 10) erwerben.
Der Erweiterte Sek. I-Abschluss berechtigt zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe.
Eine übersichtliche Darstellung der Abschlüsse und der geforderten Voraussetzungen finden Sie hier:
Bei dieser Information handelt es sich um eine stark vereinfachte Darstellung umfangreicher rechtlicher Bestimmungen (Erlasse und Verordnungen). Diese Information dient Ihnen als Eltern zu einer Grobinformation, um ggf. gezielt nachzufragen. Sie berühren selbstverständlich die Gültigkeit der rechtlichen Bestimmungen nicht.
Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe der HBG:
Schulischer Teil der Fachhochschulreife
· Mindestens ausreichende Leistungen (05 Notenpunkte) im Durchschnitt in insgesamt fünfzehn Kursen (zusammenhängende Semesterergebnisse), darunter P1, P2 und P3 und Deutsch, Mathematik, Geschichte (oder Politik-Wirtschaft als Prüfungsfach), eine Fremdsprache und eine Naturwissenschaft.
· Dabei maximal zwei Semesterergebnisse unter fünf Punkten in P1 und P2 möglich, wenn im Durchschnitt noch fünf Notenpunkte erreicht werden.
· Maximal vier Semesterergebnisse unter fünf Punkten in allen eingebrachten Semesterergebnissen, solange Ausgleich möglich.
· Das Zeugnis der Fachhochschulreife kann nach der Ableistung des berufsbezogenen Teils von der Schule ausgestellt werden.
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
· Mindestens 200 Punkte in Block I (Ergebnisse der vier Semester, je nach Schwerpunktsetzung unterschiedliche Fächer) bei mindestens 32 eingebrachten Kursen (maximal sechs Unterkurse möglich), maximal sieben Semesterergebnisse unter fünf Punkten bei 36 eingebrachten Kursen.
· Mindestens 100 Punkte in Block II (Abiturprüfungsergebnisse), maximal zwei Ergebnisse unter fünf Punkten.
Diese Schule ist eine Bildungseinrichtung des Landkreises Wolfenbüttel